Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) vom 11.09.23-22.09.23
Aufgabe des SiGeKos
Gemäß EU-Richtlininen 92/57 und der Baustellenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales müssen Bauherren geeignete Koordinatoren für die Sicherheit und den Gesundheitsschutz auf Baustellen einsetzen. Dieser hat die Aufgabe, den Bauherren, Planer und die ausführenden Baubetriebe bei Ihrer Zusammenarbeit in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz zu beraten und zu unterstützen.Einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator zu bestellen ist verpflichtend, sobald Beschäftigte mehrerer Arbeitgeber auf einer Baustelle tätig sind.
Ein solcher Koordinator benötigt
- Baufachliche Kenntnisse
- Arbeitsschutzfachliche Kenntnisse (RAB 30, Anlage B)
- Spezielle Koordinatorenkenntnisse (RAB 30, Anlage C)
- Berufliche Erfahrung in Planung oder Ausführung
Ihr Nutzen dieses Lehrgangs
Sie sind nach Abschluss des Lehrgangs in der Lage, den Bauherrn während der Planung und Ausführung von Bauvorhaben zu unterstützen. Zusätzlich zur klassischen Ausbildung nach RAB 30 vermitteln wir Ihnen die Themen Brandschutz, Umweltschutz, Abfallmanagement und Intrusionsschutz.Die RAB 30
Unsere Lehrgänge richten sich nach der Baustellenverordnung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Die aufgestellten Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen zur Baustellenverordnung (RAB) sind verpflichtende Mindestanforderung für die Lerninhalte.Sie „geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder, werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.“
Unterrichtszeiten
Der Unterricht findet je Montag bis Donnerstag von 08.00 – 16.00 Uhr statt, die schriftliche Abschlussprüfung ist am 2. Freitag.programi
Dita 111.09.2023
08:00 — 16:00
Beginn der Weiterbildung
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